Es gibt Tage, da erlebt man Dinge, bei denen man sich wirklich fragt: Haben wir eigentlich keine echten Probleme mehr?
Am 17. August 2026 gab es auf der A1 bei Wuppertal einen schweren Lkw-Unfall. Ein Laster war umgekippt, die Autobahn war gesperrt, Einsatzkräfte vor Ort – also exakt die Art von Lage, über die wir Pressevertreter nun einmal berichten.
Da ich im Begriff war, von der Einsatzstelle aus zu berichten, hatte ich mich vorher ordnungsgemäß bei der Autobahnpolizei angemeldet. Von dort bekam ich auch die Genehmigung, auf die gesperrte Autobahn aufzufahren, um meiner journalistischen Arbeit nachzugehen.
Eigentlich ein völlig normaler Vorgang.
Eigentlich.
Denn an der gesperrten Auffahrt musste ich natürlich zunächst mit den Leuten sprechen, die dort die Zufahrt dichtmachten. Teleportieren beherrsche ich leider auch 2026 noch nicht.
Also kurz das Auto an die Seite gestellt. Nicht mitten auf die Fahrbahn, nicht quer über die Kreuzung, nicht mit Campingstuhl und Grill auf dem Gehweg.
Sondern kurz angehalten, um mich anzumelden und die bereits erteilte Freigabe der Autobahnmeisterei gegenüber mitzuteilen.
Ein Vorgang von wenigen Augenblicken.
Und während ich das mache, sehe ich schon einen geschätzten Mitbewerber aus dem bergischen Blaulichtkosmos, der offenbar weniger Interesse an der eigentlichen Einsatzlage hatte als an meinem Fahrzeug.
Handy raus. Foto gemacht.
Aber damit nicht genug.
Denn offenbar wollte man bei dieser investigativen Meisterleistung auch wirklich auf Nummer sicher gehen: Es wurden gleich zwei Fotos meines Fahrzeugs gemacht – im Abstand von rund vier Minuten. Das geht aus den Akten der Anzeige hervor.

Man könnte ja sonst am Ende noch Gefahr laufen, dass es sich lediglich um kurzes Halten handelt.
Also lieber vier Minuten warten, noch ein Foto machen und damit offenbar möglichst sauber dokumentieren, dass hier jetzt bitteschön „geparkt“ wurde.
Das ist schon ein bemerkenswertes Level an Hingabe.
Während auf der A1 ein schwerer Lkw-Unfall läuft, steht jemand da und betreibt quasi Langzeitbeobachtung eines abgestellten Autos, damit aus „Halten“ auch ja „Parken“ wird.
CSI: Bürgersteig.
Ganz großes Kino.
Oder, um es etwas moderner auszudrücken:
Richtig lame.
Da dachte ich mir schon: Ah. Okay. Das wird bestimmt noch Content.
Spoiler: Wurde es.
Eine Woche später flatterte tatsächlich Post ins Haus.
Anzeige.
Peak Deutschland.
Vom Unfallreporter zum Parkplatz-Sheriff
Besonders wild wurde es dann beim Tatbestand.

Dort hieß es , mein Fahrzeug habe auf dem Bürgersteig „geparkt“, obwohl genügend Parkmöglichkeiten vorhanden gewesen seien.
Nun wissen wir dank der fotografischen Langzeitstudie immerhin, wie offenbar versucht wurde, dieses „Parken“ zu dokumentieren:
Foto eins.
Vier Minuten warten.
Foto zwei.
Case closed, Sherlock.
Kleines Detail am Rande:
Ich wollte dort gar nicht parken.
Ich wollte auf eine gesperrte Autobahn auffahren, wofür ich mich an der Absperrung anmelden musste.
Wo genau hätte ich nach Vorstellung des Anzeigenden mein Auto abstellen sollen?
Drei Straßen weiter, Parkschein ziehen, gemütlich zurücklaufen und dann den Mitarbeitern an der Sperre erklären:
„Moin, die Polizei hat mich übrigens vor 20 Minuten durchgelassen, ich musste nur noch kurz einen Parkplatz mit guter Google-Bewertung suchen.“
Ja safe.
Noch schöner wurde es mit der Behauptung, vorbeifahrende Fahrzeuge hätten wegen meines Autos ausweichen müssen.
Gleichzeitig soll mein Fahrzeug also im Kreuzungsbereich gestanden haben, während offenbar ausreichend Raum vorhanden war, daran vorbeizufahren.
Aber gut. Vielleicht gelten im Anzeigen-Multiverse andere physikalische Regeln.
Auf jeden Fall war in der Anhörung dann nicht mehr davon die Rede, dass ich anderen Fahrzeugen im Weg stand:
Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.
§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat
Who cares.
Und dann wurde angeblich noch „diskutiert“
Mein persönliches Highlight:
„Der Fahrer ist ausgestiegen um mit dem Mann an der Absperrung zu diskutieren...“
Stark.
Nur leider war derjenige, der das behauptet hat, bei diesem Gespräch gar nicht dabei.
Das wäre dann wohl falsche Verdächtigung nach § 164 StGB.
Ich habe mich dort nicht für „Jugend debattiert“ qualifiziert, sondern genau das getan, was bei einer solchen Zufahrt notwendig ist:
ANMELDEN.
Die Autobahnpolizei hatte mir die Auffahrt zuvor erlaubt. Also musste der Mitarbeiter an der Sperre darüber informiert werden.
Das ist keine Grundsatzdiskussion.
Das ist Organisation.
Und das besonders Kuriose daran: Der Anzeigende ist selbst Pressevertreter.
Also jemand, der eigentlich wissen dürfte, dass man nicht einfach mit „PRESSE“-Schild im Auto YOLO-mäßig durch eine Straßensperre brettert.
Man meldet sich an.
Man spricht mit den Einsatzkräften.
Man wartet auf Freigabe.
Journalistisches Einmaleins.
„Nur weil er Pressevertreter ist …“
Dann dieser Satz:
„Nur weil er Pressevertreter ist kann er sich nicht über Verkehrsregeln hinwegsetzen.“
Wow.
Danke für diesen staatsbürgerkundlichen Exkurs. Das hat allerdings auch niemand behauptet. Ein Presseausweis ist weder Blaulicht noch Mario-Kart-Stern. Natürlich dürfen Journalisten Verkehrsregeln nicht einfach ignorieren.
Darum ging es hier aber auch überhaupt nicht. Die Situation war eine andere:
Die Autobahn war gesperrt. Die Auffahrt war blockiert. Die Autobahnpolizei hatte mir die Zufahrt genehmigt. Um diese Genehmigung vor Ort mitzuteilen, musste ich kurz anhalten.
Die Alternative wäre gewesen, mein Fahrzeug auf der Fahrbahn stehenzulassen.
Und ich würde mal behaupten, mitten im Verkehr anzuhalten wäre sicherheitstechnisch eher so mid gewesen.
Und was sagte das Ordnungsamt?
Ich habe dem Ordnungsamt den tatsächlichen Ablauf geschildert.
Der Vorgang wurde daraufhin noch einmal geprüft.
Und siehe da:
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.
Ende.
Kein Bußgeld.
Kein Verfahren.
Offenbar war die Situation nach Prüfung dann doch etwas weniger dramatisch als die Schilderung des selbsternannten Anzeigenhauptmeisters vermuten ließ.
Öffentliches Interesse
Warum ist das überhaupt von öffentlichem Interesse? Weil es hier nicht nur um irgendeinen privaten Nachbarschaftsstreit geht, sondern um das Verhalten eines Pressevertreters, der selbst öffentlich wirkt und dessen Handeln Behörden beschäftigt hat. Wenn aus einer persönlichen Beobachtung ein Verfahren entsteht, das geprüft, bearbeitet und am Ende eingestellt wird, bindet das Arbeitszeit in einer öffentlichen Verwaltung – und damit mittelbar auch Steuergeld. Gerade wer selbst journalistisch tätig ist und Öffentlichkeit herstellt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob solche Anzeigen wirklich dem Gemeinwohl dienen oder ob hier persönliche Befindlichkeiten auf Kosten öffentlicher Ressourcen ausgetragen werden um dem ansehen Dritter zu schaden. Genau diese Frage macht den Vorgang berichtenswert.
Vielleicht einfach beim nächsten Mal den Unfall fotografieren

Man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen:
Da liegt ein Lkw auf der Autobahn.
Straße gesperrt.
Polizei, Feuerwehr und weitere Kräfte sind im Einsatz.

Und ein Pressevertreter sieht einen anderen Pressevertreter, der sich an einer Absperrung anmeldet – und denkt offenbar:
Das da. Das ist jetzt mein Moment.
Nicht der Lkw.
Nicht der Einsatz.
Das kurz abgestellte Pressefahrzeug.
Und damit es auch wirklich gerichtsfest nach maximalem Bürgersteig-Drama aussieht, wird nicht nur ein Foto gemacht.
Nein.
Man wartet.
Vier Minuten.
Und macht noch eins.
Dedication level: Parkplatz-Endgegner.
Prioritäten einfach gottlos gesetzt.
Natürlich darf jeder einen vermeintlichen Verkehrsverstoß melden. Und selbstverständlich soll das Ordnungsamt solchen Hinweisen nachgehen.
Aber vielleicht sollte man sich gerade als Journalist vorher besonders genau überlegen, ob man einen Sachverhalt wirklich vollständig kennt, bevor man daraus eine Anzeige mit ziemlich konkreten Behauptungen macht.
Denn auch zwei Fotos zeigen eben nur, wo ein Auto zu zwei Zeitpunkten steht.
Sie zeigen nicht automatisch, warum es dort steht.
Sie zeigen nicht, welche Absprache zuvor mit der Polizei erfolgt ist.
Und sie verraten erst recht nicht, worüber zwei Menschen miteinander sprechen.
Dafür müsste man dann tatsächlich recherchieren.
Wilde Idee für einen Journalisten, ich weiß.
Am Ende bleibt deshalb von der ganzen Nummer vor allem eines:
Viel Papier.
Viel Drama.
Zwei Fotos.
Vier Minuten Zeit.
Ein paar bemerkenswert selbstbewusste Behauptungen.
Und ein eingestelltes Verfahren.
Mal wieder.
Aber immerhin hatte der Vorgang auch etwas Gutes:
Ich weiß jetzt, dass manche Kollegen bei einer großen Einsatzlage nicht nur den Verkehr, sondern offenbar auch den Bürgersteig investigativ im Vier-Minuten-Takt begleiten.
So kann man natürlich auch Behörden mit vermeidbaren Vorgängen beschäftigen und dafür sorgen, dass am Ende unnötig Zeit, Personal und damit Steuergeld verschwendet werden.
Journalismus 2026.
Kannste dir nicht ausdenken.

