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Der Podcast zum Post - generiert mit KI
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Es gibt Geschichten, die erklären Verwaltung besser als jedes Organigramm.

Man nehme einen Feuerwehreinsatz, einen Pressefotografen, ein deutlich gekennzeichnetes Pressefahrzeug, eine gesperrte Einbahnstraße, eine Stellungnahme, auf die niemand antwortet, und etwas behördlichen Tatendrang.

Am Ende hat man ein Bußgeldverfahren.

Und nach nochmaliger Prüfung: keins mehr.

Aber der Reihe nach.

Am 6. Juli 2026 kam es in der Schleswiger Straße in Wuppertal zu einem Feuerwehreinsatz wegen eines gemeldeten Brandes in einem Wohngebäude.

Ich machte mich als freier Journalist und Pressefotograf nach der offiziellen Alarmierung durch die Feuerwehr (Ja, die Presse wird in Wuppertal offiziell durch die Feuerwehr über Einsätze informiert, vorbildliche Presearbeit) auf den Weg zur Einsatzstelle. Das ist bei Pressearbeit gelegentlich erforderlich. Brände neigen schließlich dazu, sich nicht für Pressekonferenzen ins Rathaus zu begeben.

Vor Ort war die Situation übersichtlich kompliziert: enge Einbahnstraße, Straßensperrung, Einsatzfahrzeuge, nachrückende Kräfte.

Und an dieser Stelle beginnt eigentlich schon der erste bemerkenswerte Teil der Geschichte:

Die Einfahrt in die betroffene Straße war nach meiner Wahrnehmung nicht durch die Polizei gesperrt. Ich konnte also in die Straße einfahren. Klar, wäre sie gesperrt gewesen, hätte ich nicht einfahren können. Logisch, oder?

Das darf man sich ruhig einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Eine Straße ist wegen eines Feuerwehreinsatzes betroffen beziehungsweise im weiteren Verlauf gesperrt, gleichzeitig kann man zunächst hinein und darf sich anschließend offenbar wundern, dass dort Fahrzeuge landen.

Hätte eine Polizeistreife die Einfahrt in die Straße konsequent abgesperrt und mir bei der Ankunft schlicht gesagt: „Hier geht es nicht weiter“, wäre die gesamte folgende Geschichte vermutlich nie entstanden.

Kein abgestelltes Pressefahrzeug.
Keine Verwarnung.
Keine Stellungnahme.
Kein Bußgeldbescheid.
Kein Verwaltungsaufwand.
Kein Blogartikel.

Manchmal kann Verkehrslenkung tatsächlich verblüffend hilfreich sein.

Aber dazu später mehr.

Vor Ort stellte sich jedenfalls die ganz praktische Frage: Wohin mit dem Auto?

Natürlich hätte ich es direkt so abstellen können, dass Feuerwehr oder Rettungsdienst möglichst eindrucksvoll behindert werden. Das hätte später immerhin schöne Fotos ergeben.

Stattdessen entschied ich mich für die langweilige Variante:
Rücksicht nehmen.

Das Fahrzeug wurde mit Abstand zur eigentlichen Einsatzstelle im Bereich vor einem Baugerüst auf dem Gehweg abgestellt. Gerade deshalb, weil die Straße eng und im weiteren Verlauf gesperrt war und ich nachrückenden Einsatzfahrzeugen keinesfalls im Weg stehen wollte.

Das Auto war dabei auch nicht gerade als Zivilfahrzeug getarnt.

Im Heckbereich: ein großes neongelbes Schild mit der Aufschrift „Presse“.
Vorne: ebenfalls eine Pressekennzeichnung.
Warnblinkanlage: eingeschaltet.
Ich selbst und mein Kollege: gut sichtbar in neongelben Pressewesten.

Für eine erfolgreiche Verwechslung mit einem gewöhnlichen Falschparker hätte man sich also schon echt viel Mühe geben müssen.

Gesehen wurden wir offenbar trotzdem

Nach meiner Wahrnehmung sah uns die betreffende Streifenwagenbesatzung bei unserer Ankunft. Was die Sache nicht unbedingt weniger kurios macht.

Denn auch der Streifenwagen stand dort nach meiner Beobachtung im Halteverbot.

Nun ist mir selbstverständlich bekannt, dass Polizeifahrzeuge im Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweichen dürfen. Darum geht es gar nicht.

Interessant ist vielmehr der Kontrast:

Das Polizeifahrzeug steht aufgrund der Einsatzlage dort, wo es praktisch sinnvoll ist.
Das deutlich gekennzeichnete Pressefahrzeug steht aufgrund derselben Einsatzlage dort, wo es möglichst niemanden behindert.

Beim einen nennt man das offenbar Einsatznotwendigkeit.
Beim anderen schreibt man eine Verwarnung.

Und selbst wenn man der Meinung war, mein Fahrzeug stehe dort falsch, hätte es an der Einsatzstelle noch eine geradezu revolutionäre Möglichkeit gegeben:

Mit mir reden.

Zum Beispiel:
„Hey, bitte stell das Fahrzeug dort nicht ab.“

Oder:
„Fahre bitte ein Stück weiter.“

Oder meinetwegen auch:
„Bitte beim nächsten Mal darauf achten.“

Das hätte wahrscheinlich ungefähr zehn Sekunden gedauert. Stattdessen begann ein Verwaltungsverfahren, das sich über Wochen ziehen sollte.

Man könnte meinen, ein wenig Situationsbewertung wäre hier nicht völlig abwegig gewesen. Aber dafür gibt es ja später noch Formulare.

Fast einen Monat später kommt Post

Der Einsatz war am 6. Juli.
Das Verwarnungs- beziehungsweise Anhörungsschreiben erreichte mich am 5. August 2026.

Also knapp einen Monat später.

Ich reagierte noch am selben Tag und schickte eine ausführliche Stellungnahme an die im Schreiben ausdrücklich benannte Stelle bei der Polizei.

Darin schilderte ich den gesamten Ablauf: Einsatzlage, Straßensperrung, Standort des Fahrzeugs, Pressekennzeichnung, Warnblinkanlage und den Umstand, dass mein Fahrzeug gerade dort stand, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern.

Eigentlich wäre nun ein völlig exotischer Verwaltungsvorgang denkbar gewesen:

Man hätte antworten können. Vielleicht nur kurz.

„Vielen Dank, wir prüfen den Sachverhalt.“

Oder:
„Wir sehen das anders, weil …“

Oder irgendeine andere Form menschlicher Kommunikation.

Stattdessen kam:

nichts.

Keine Antwort.
Keine Rückfrage.
Keine inhaltliche Reaktion.

Die Stellungnahme war allerdings keineswegs verschwunden. Das stellte sich später heraus. Sie wurde nämlich durchaus weitergereicht.

Nur eine Antwort an denjenigen, der sie geschrieben hatte, hielt man offenbar nicht für notwendig. Ist ja nur ein blöder Bürger im Journalistenkostüm.

Kommunikation? Nein danke.

Der Vorgang wanderte anschließend zur Stadt Wuppertal. Und dort geschah das, was Verwaltung besonders gut kann:

Aus der Verwarnung wurde ein Bußgeldverfahren.

Meine Stellungnahme lag der Stadt dabei vor. Das ergab ein Gespräch mit einem zuständigen Sachbearbeiter.

Das ist vielleicht der schönste Teil der ganzen Geschichte. Man kann also nicht einmal sagen, meine Argumente seien irgendwo auf einem E-Mail-Server im digitalen Nirwana verschwunden.

Nein.

Die Stellungnahme war da. Sie wurde weitergeleitet. Offenbar war man also durchaus in der Lage, auf „Weiterleiten“ zu klicken. Nur für „Antworten“ hat es nicht mehr gereicht.

Statt auf meine ausführliche Schilderung einzugehen, wurde der Vorgang weitergereicht – und aus der Verwarnung wurde schließlich ein Bußgeld.

Das Verfahren entwickelte sich damit ungefähr so:

Betroffener erklärt den Sachverhalt.
Polizei antwortet nicht.
Polizei gibt den Vorgang weiter.
Stadt erhält die Stellungnahme.
Stadt erlässt den Bußgeldbescheid.

Kommunikation auf höchstem Niveau.

Man könnte fast meinen, Antworten würden den Verwaltungsablauf nur unnötig aufhalten.

Von der Verwarnung zum Bußgeld

Besonders bemerkenswert finde ich daran nicht einmal das ursprüngliche Knöllchen.

Fehler passieren.
Situationen an Einsatzstellen sind unübersichtlich.
Nicht jeder Polizeibeamte kann in jeder Sekunde erkennen, warum ein bestimmtes Fahrzeug irgendwo steht.

Geschenkt.

Spannend wird es erst danach.

Denn genau dafür gibt es schließlich eine Anhörung.

Zumindest dachte ich bislang, der Sinn einer Stellungnahme bestünde darin, dass jemand sie liest, bewertet und anschließend entscheidet, ob der Vorwurf weiterhin Bestand haben soll.

Hier wirkte der Ablauf eher wie:

„Danke für Ihre ausführliche Darstellung. Wir leiten sie selbstverständlich weiter. Antworten wäre allerdings wirklich etwas viel verlangt.“

Und dann wurde aus der Verwarnung ein Bußgeld.

Das ist effizient.
Nicht zwingend kommunikativ.
Aber effizient.

Pressearbeit bitte nur dort, wo Parkplätze frei sind

Natürlich ist ein Presseausweis kein Freibrief. Journalisten dürfen nicht alles. Ein Schild mit der Aufschrift „Presse“ hebt die Straßenverkehrsordnung nicht auf. Und selbstverständlich darf Pressearbeit niemals Einsatzkräfte behindern.

Nur war genau das hier der Punkt:

Ich wollte sie gerade nicht behindern.

Deshalb stand das Fahrzeug dort. Nicht aus Bequemlichkeit. Nicht, weil zehn Meter Fußweg unzumutbar gewesen wären.

Sondern weil die Straße, dessen einfahrt nicht gesperrt war, eng, durch den Einsatz blockiert und von Einsatzfahrzeugen belegt war und ich eben nicht zum zusätzlichen Hindernis werden wollte.

Die praktische Alternative wäre vermutlich gewesen, irgendwo weit außerhalb der Einsatzstelle einen regulären Parkplatz zu suchen und anschließend mit Kameraausrüstung zurückzulaufen.

Sollte die Feuerwehr bis dahin fertig sein, hat sich zumindest das Problem mit der Berichterstattung erledigt.

Aber auch das ging ja nicht, die Straße war ja eine Einbahnstraße. Zurückfahren nicht möglich.

Vielleicht hätte zehn Sekunden Nachdenken gereicht

Später sollte sich zeigen, dass eine ausführliche erneute Prüfung des Vorgangs durchaus zu einem vernünftigen Ergebnis führen konnte.

Vielleicht wäre es deshalb künftig sinnvoll, genau diese Prüfung etwas früher in den Ablauf einzubauen.

Zum Beispiel zwischen den beiden Arbeitsschritten:

„Situation wahrnehmen“

und

„Verwarnung produzieren“.

Denn möglicherweise hätte schon ein kurzer Moment des Nachdenkens direkt an der Einsatzstelle die gesamte Misere verhindert.

Da steht ein sichtbar gekennzeichnetes Pressefahrzeug.
Daneben beziehungsweise in unmittelbarer Nähe befinden sich Pressevertreter in leuchtenden Westen.
Die Straße ist durch einen Feuerwehreinsatz gesperrt.
Der Fahrer ist vor Ort und ansprechbar.
Das Fahrzeug steht erkennbar nicht deshalb dort, weil jemand gerade entspannt zum Kaffeetrinken gegangen ist.

Was hätte also dagegen gesprochen, kurz zu sagen:

„Kollege, da bitte nicht stehen. Fahr den Wagen kurz woanders hin.“

Problem erledigt.
Zehn Sekunden.
Keine Post.
Keine Akte.
Keine Weiterleitung.
Kein Bußgeldverfahren.
Kein Blogpost.

Und nein, der Gedanke, dass Polizei nicht in jeder Situation automatisch mit der größtmöglichen verwaltungsrechtlichen Keule reagieren muss, ist nicht einmal besonders revolutionär.

§ 3 PolG NRW trägt die schöne Überschrift „Ermessen, Wahl der Mittel“ und bestimmt unter anderem, dass die Polizei ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen trifft.

Und auch das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt durchaus Spielraum: Nach § 47 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erlaubt § 56 OWiG sogar ausdrücklich eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld; entsprechend ermächtigte Polizeibeamte können diese Befugnis im ersten Zugriff ausüben.

Mit anderen Worten:

Es gab durchaus noch etwas zwischen „ignorieren“ und „Verwaltungsmaschinerie starten“.

Zum Beispiel Kommunikation.
Oder eine mündliche Ansage.
Oder ein Hinweis.
Oder, falls man unbedingt verwarnen wollte, eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld.

Natürlich hätte ich einer konkreten Aufforderung Folge geleistet. Also zumindest wenn man mir erklärt hätte, wie ich ein Auto in einer engen Einbahnstraße die von großen roten Feuerwehrautos zugetsallt war, in Luft auflösen lassen hätte können.

Genau das ist ja der Punkt.

Man hätte nur mit mir sprechen müssen.

Aber wo kämen wir hin, wenn Probleme an Ort und Stelle gelöst würden? Mit Bürgern?

Und noch einfacher: Die Straße tatsächlich absperren

Und dann wäre da noch Variante Nummer zwei gewesen.

Wenn die Polizei nicht möchte, dass Fahrzeuge in eine wegen eines Feuerwehreinsatzes blockierte Straße hineinfahren, existiert dafür seit längerer Zeit ein erstaunlich bewährtes Konzept:

Man sperrt die Einfahrt. Passiert an Einsatzstellen ständig. Nix neues.

Genau das war nach meiner Wahrnehmung an diesem Punkt nicht der Fall.

Wäre die Einfahrt durch die Polizei gesperrt gewesen, hätte ich dort angehalten, meine Tätigkeit erläutert und hätte entweder eine Einweisung bekommen oder das Fahrzeug außerhalb abgestellt. So wie es eigentlich an Einsatzstellen üblich ist und schon jahrelang praktiziert wird.

Auch dann wäre der gesamte Vorgang nicht entstanden.

Es ist schon bemerkenswert:

Eine fehlende Absperrung plus ein nicht geführtes Zehn-Sekunden-Gespräch führten am Ende zu wochenlangem Schriftverkehr und einem Bußgeldverfahren.

Aber immerhin war der Verwaltungsapparat beschäftigt.

Und dann kam die Stadt auf eine erstaunliche Idee: prüfen

Nachdem der Bußgeldbescheid vorlag, kontaktierte ich die Stadt Wuppertal erneut um den Sachverhalt zu erläutern. Und tatsächlich wurde der Vorgang erneut geprüft.

Diesmal offenbar etwas ausführlicher.

Und siehe da:

Das Bußgeldverfahren gegen mich wurde von der Stadt Wuppertal eingestellt.

Nach erneuter Prüfung blieb von dem Vorwurf also am Ende nichts mehr übrig, was ein weiteres Verfahren gerechtfertigt hätte.

Das ist erfreulich.

Es ist gleichzeitig aber auch die Pointe dieses gesamten Vorgangs.

Denn offenbar konnte eine sorgfältige Prüfung sehr wohl zu dem Ergebnis führen, dass das Verfahren einzustellen ist. Man musste sie nur durchführen.

Die spannende Frage lautet deshalb:

Warum nicht gleich?

Warum musste zuerst eine Verwarnung verschickt werden?

Warum blieb meine ausführliche Stellungnahme gegenüber der Polizei unbeantwortet?

Warum wurde sie zwar an die Stadt weitergegeben, aber ohne erkennbare inhaltliche Kommunikation mit mir?

Warum wurde aus einer Verwarnung erst ein Bußgeldverfahren?

Und warum musste der Vorgang anschließend noch einmal ausführlich geprüft werden, bevor man zu dem Ergebnis kam, dass dieses Verfahren eingestellt wird?

Der gesunde Menschenverstand kam mit der Hauspost

Am Ende ist also alles gut?

Formal vielleicht.

Das Verfahren wurde eingestellt.
Kein Bußgeld.
Kein weiterer Vorwurf.

Damit könnte man die Akte schließen und sagen:

Funktioniert doch.

Nur wäre das ein ziemlich niedriger Anspruch an funktionierende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Presse.

Denn zwischen dem Einsatz am 6. Juli und der Einstellung des Verfahrens lagen Schreiben, Stellungnahmen, Weiterleitungen, ein Bußgeldbescheid und vermeidbarer Aufwand auf mehreren Seiten.

All das für einen Vorgang, bei dem möglicherweise bereits vor Ort ein Satz gereicht hätte:

„Bitte stell das Auto woanders hin.“

Oder bei dem eine ordentliche Absperrung der Einfahrt verhindert hätte, dass die Situation überhaupt entsteht.

Oder bei dem spätestens meine Stellungnahme Anlass hätte sein können, den Vorgang genauer anzusehen, bevor daraus ein Bußgeldverfahren gemacht wird.

Stattdessen wurde meine Stellungnahme zwar pflichtbewusst weitergereicht, auf sie aber nicht reagiert.

Dann kam der Bußgeldbescheid.
Dann wurde erneut geprüft.
Und dann wurde eingestellt.

Vielleicht wäre es künftig sinnvoll, die ausführliche Prüfung etwas früher in den Verwaltungsprozess einzubauen.

Zum Beispiel zwischen:

„Stellungnahme erhalten“

und

„Bußgeldbescheid verschicken“.

Oder – noch gewagter – bereits zwischen:

„Pressevertreter steht vor mir“

und

„Ich schreibe ihn auf“.

Das würde vermutlich Papier sparen. Arbeitszeit auch.

Und möglicherweise sogar dafür sorgen, dass Presse, Polizei und Verwaltung weiterhin miteinander arbeiten, statt übereinander Akten anzulegen.

Ich habe die Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Stadt in Wuppertal über viele Jahre überwiegend als professionell und unkompliziert erlebt.

Gerade deshalb ärgert mich dieser Vorgang.

Nicht wegen ein paar Euro.

Nicht, weil Journalisten Sonderrechte beanspruchen sollten.

Sondern weil hier aus einer konkreten Einsatzsituation ein Verwaltungsverfahren wurde, obwohl die Umstände bekannt waren, ich vor Ort ansprechbar war, meine Stellungnahme später vorlag – und das Verfahren nach erneuter Prüfung schließlich eingestellt wurde.

Oder kürzer gesagt:

Die Einfahrt war nicht gesperrt.
Die Presse fuhr hinein.
Die Polizei sah die Presse.
Das Pressefahrzeug wurde abgestellt.
Niemand sagte: „Park bitte woanders.“
Stattdessen kam die schriftliche Verwarnung.
Auf die Stellungnahme antwortete niemand.
Weitergeleitet wurde sie trotzdem.
Die Stadt machte daraus ein Bußgeldverfahren.
Die Stadt prüfte anschließend noch einmal ausführlich.
Und stellte das Verfahren ein.

Manchmal benötigt der gesunde Menschenverstand eben mehrere Behördenstationen.

Dabei hätte er vermutlich schon an der Einsatzstelle kurz aussteigen können.